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Zeitwertgutschrift AGB 8.4


Gegenüber einem Kunde, der Unternehmer ist, ist der Verkäufer innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum hat der Verkäufer die Wahl zwischen Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift.


Berechnung ist Kaufpreis : 3 Jahre erwartete Lebensdauer in Monaten (36) mal Anzahl vergangener Monate ab Kaufdatum. Dies ist der abgezogene Wert, der Rest würde erstattet werden. 

Bei einem Rücktritt sind die ausgetauschten Leistungen gem. § 346 Abs. 1 BGB zurückzugewähren. Wir sind gem. § 346 Abs. 1 BGB berechtigt, von Ihnen Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu verlangen.

Der BGH hatte mit seinem Urteil vom 16.09.2009 Az. VIII ZR 243/08 entschieden, dass bei einem Rücktritt ein Nutzungswertersatz gem. § 346 Abs. 1 BGB vom Käufer zu zahlen ist.

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